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Standesregeln

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Ethik-Leitlinien der Deutschen Graphologischen Vereinigung e.V.
(Stand: 07/2024)

Die Ethik-Leitlinien der DGV sind Leitlinien für Graphologen, Schriftpsychologen und Schriftexperten für die Ausübung jeder Form von therapeutischer, beratender, supervidierender, berufspolitischer, wissenschaftlicher oder publizistischer Arbeit.
Sie gelten auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich.
Sie sind angelehnt an die „Internationale Standesordnung (Ehrenkodex) für Graphologen“ der EGS (Europäische Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schiftexpertise), Stuttgart, 1992.

Diese Ethik-Leitlinien dienen
- der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes,
- der Handlungsorientierung der Mitglieder der DGV,
- dem Schutz vor unethischem und unprofessionellem Handeln.

In freiwilliger Selbstverpflichtung erklären die Mitglieder der DGV, 

1)
sich an die anerkannten Methoden der graphologischen Diagnostik, also die wissenschaftlich und empirisch validierten Ermittlungs- und Interpretationstechniken zu halten.

2)
die eigene fachliche Kompetenz zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und nur Leistungen im Rahmen nachweislich erworbener Kenntnisse anzubieten. Aufträge aus dem Bereich der forensischen Schriftexpertise sind nur anzunehmen, sofern eine entsprechende Ausbildung vorliegt. Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen.

3)
in der Regel ausschließlich mit Originalhandschrift-Dokumenten zu arbeiten. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, ist ein deutlicher, die Aussage einschränkender Vermerk im Gutachten zu machen. 

4)
nur mit geeignetem und ausreichendem Schriftmaterial zu arbeiten. Liegt dieses nicht vor oder bestehen Zweifel an Echtheit oder Herkunft des Schriftmaterials, ist ein Auftrag abzulehnen.

5)
die Freigabe des Schriftmaterials durch den Schrifturheber zu prüfen. Für die Erstellung einer Handschriften-Analyse muss ein solches Einverständnis vorliegen. Fehlt dieses Einverständnis, wird aber ein legitimes höheres Interesse gelten gemacht, kann unter Beachtung aller gebotenen Vorsicht in besonderen Fällen dennoch ein Gutachten erstellt werden. 

6)
sich beim Gutachten auf die konkrete Fragestellung des Auftraggebers zu konzentrieren und keine Aussagen zu Persönlichkeitsaspekten zu machen, die nicht im Zusammenhang mit dieser Fragestellung stehen. Diese ist gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn es Unsicherheit bezüglich der Freigabe des Schriftmaterials durch den Schrifturheber gibt.

7)
sich bei der Erstellung eines Gutachtens von Vorurteilen jeder Art (Geschlecht, soziale Stellung, Religion, Nationalität, Politik) frei zu machen. Ferner ist sowohl bei schriftlicher wie auch bei mündlicher Aussage gegenüber Dritten Takt und Verschwiegenheit zu wahren sowie die Gesetze zum Schutz der Intimsphäre, des Persönlichkeitsrechts und des Berufsgeheimnisses einzuhalten, sofern der Schrifturheber nicht ausdrücklich von dieser Verpflichtung entbunden hat.

8)
im Gutachten keine medizinischen Diagnosen zu stellen.

9)
die Ergebnisse der Handschriftenanalyse in keiner Weise für eigene Zwecke zu nutzen oder weiterzugeben, es sei denn es liegt eine schriftliche Einwilligung des Schrifturhebers vor.
Ausnahme: Nutzung von Schriftproben und Analyseergebnissen in der Fort- und Weiterbildung bei sichergestellter Anonymität.

10)
die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen streng einzuhalten. Dies muss auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod der die Handschrift analysierenden Person sichergestellt werden.


Ethik-Richtlinien der DGSF (https://dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm 14.03.2024)

Handschrift Marie Curie.jpg
Marie Curie.jpg

Marie Curie (1867 - 1934)

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